SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN BINNEN
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), auf den Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS), auf dem Rhein vorgeschrieben für Fahrzeug mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS), in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Der Sportbootführerschein Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter
Unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
Mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung) - Tauglichkeit
Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber". Ein durch Prüfung erworbener "Sportbootführerschein - See" ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er bei Antragsstellung nicht älter als 12 Monate ist. - Zuverlässigkeit
Vorlage eine gültigen KFZ - Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Prüfung
Die Prüfung zum SBF-Binnen besteht für alle Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Binnenschifffahrtsrecht
- Seemannschaft
- Wetterkunde
- Umweltschutz
Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)
- Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden.
- In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden.
Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
SBF-Binnen unter Segel
- Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln
(von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden). - Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts
(von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden). - Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
(von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden).
SBF-Binnen mit Antriebsmaschine
- Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
(von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden). - sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
(von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden). - Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
(von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).
SBF-Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
- Alle Aufgaben für den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel und den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden müssen.
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.
SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE
Amtliche Fahrerlaubnis zum führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter
16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung) - Tauglichkeit
Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber". Ein durch Prüfung erworbener "Sportbootführerschein - Binnen" ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er bei Antragsstellung nicht älter als 12 Monate ist. - Zuverlässigkeit
Vorlage eine gültigen KFZ - Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Prüfung
Die Prüfung zum SBF-See besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Teil.Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Navigation
- Seemannschaft
- Seeschifffahrtsrecht
- Wetterkunde
- Fahrzeugkunde
Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden.
Zur theoretischen Prüfung erlaubte Hilfsmittel:
- Navigationsdreieck, Anlegedreieck, Zirkel, Doppellineal, Portland Plotter, Bleistift
In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden.
Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem motorisierten Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
- Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen
(von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden). - sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
(von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden). - Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
(von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.
SPORTKÜSTEN-SCHIFFERSCHEIN
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Besitz des SBF - See (Sportbootführerschein See)
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern
Prüfung
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Navigation
- Seemannschaft
- Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde
Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:
- Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII - Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
- Karte 1/INT1
- Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
- Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
- nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechne
Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte "Seiten-Reiter" im Begleitheft sind unzulässig.
Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
Mit Antriebsmaschine und unter Segel
- Pflichtaufgaben
- Rettungsmanöver unter Segel
- Rettungsmanöver mit Maschinenantrieb
Beide Pflichtaufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
- Sonstige Aufgaben
- Seemannschaft/Fertigkeiten
Prüfung der Seetüchtigkeit einer Yacht einschlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung, Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk - Wetterkunde
Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage und –entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung - Navigation
Bestimmung von Kursen und des Schiffsortes unter Anwendung der terrestrischen und elektronischen Navigation, Arbeiten mit dem Steuerkompass und/oder Handpeilkompass - Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
Kontrolle und Starten, Bedienung, Störungen - Seemannschaft/Manöver
Mit Antriebsmaschine: An- und/oder Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers
Unter Segel: Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen, Steuern verschiedener Kurse zum Wind - Von den "Sonstigen Aufgaben" müssen von maximal fünf mindestens drei im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Antriebsmaschine
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter egel nicht geprüft.
SRC- SEEFUNKZEUGNIS
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC (in englisch Short Range Certificate) ist ein deutsches Funkbetriebszeugnis. Es berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Es schließt die Bedienung von Seefunkstellen auf UKW und Sicherheitsfunktion (GMDSS) ein, nicht aber die Bedienung von Schiffsfunkstellen (Binnenfunk), d.h. von Funkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das Mindestalter für den SRC beträgt 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
- Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.- Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:- Pflichtaufgaben
(Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen)
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten versuch ausreichend ausgeführt werden. - Sonstige Fertigkeiten
(Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet, Speicherabfrage und Empfangsbestätigung, Abwicklung des Notverkehrs, Funkstille gebieten, Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort, Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung, Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes Abgabe der Sicherheitsmeldung, Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle, Kanalwechsel, Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle, Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle, Einstellen des Controllers)
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
- Pflichtaufgaben
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.
UBI- BINNENFUNKZEUGNIS
Das UBI Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW - Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW - Funkanlage vorhanden ist, ist es entgegen einer weit verbreiteten Annahme irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht. Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass mindestens eine Person über das UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
- Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:- wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.- Praxis
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:- Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache) - Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
(UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch) - Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.
- Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
LRC- LONG RANGE CERTIFICATE
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC (engl. Long Range Certificate) berechtigt den Inhaber neben dem Betrieb einer UKW - Seefunkanlage, zum Betrieb von allen Seefunkanlagen und ist für Schiffsführer vorgeschrieben. Sobald eine GMDSS - fähige Kurz- und Grenzwellen - Seefunkanlage oder eine Inmarsat - Satellitenanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind ein Mindestalter von 18 Jahren und Kenntnisse in der englischen Sprache.
Prüfung
Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine Erweiterung.
- Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:- Alle Kenntnisse des SRC
- Kurzwelle, Grenzwelle
- Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
- Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
- Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen
Dazu müssen zwei Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14 Fragen (LRC).
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.- Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat B und C) verlangt. Im Einzelnen werden gefordert:- Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk (Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen)
- Pflichtaufgaben mobiler Seefunk Inmarsat C (Konfigurieren der Anlage, Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms, Herstellen von Telexverbindungen, Beenden der Betriebsbereitschaft)
- Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat B (Konfigurieren der Anlage, Herstellen von Sprechfunkverbindungen, Editieren und Abspeichern eines Textes, Herstellen von Telexverbindungen, Herstellen von Fax-Verbindungen)
- Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat C (Editieren und Abspeichern eines Textes, Adressbuch anlegen, Log kontrollieren, Fax absenden, Access Code verwenden)